Das teuerste Erdkabel

La Bâtiaz – Le Verney

Die Erdkabelverbindung La Bâtiaz – Le Verney ist mit einer Länge von lediglich 1,2 km eine der teuersten Erdkabelstrecken der Schweiz. Sie befindet sich unmittelbar bei Martigny (VS) und verursachte Kosten von rund 35 Mio. CHF.

Um die Talebene zu queren, wurde ein Mikrotunnel erstellt, wie er auch an sensiblen Stellen der Regenwasserableitung eingesetzt wird. Dieser Tunnel musste jedoch bestehende Infrastrukturen wie die Nationalstrasse unterqueren. Eine offene Bauweise war deshalb nicht möglich. Am Startpunkt wurde daher ein 20 Meter tiefer Schacht erstellt, um die Tunnelbohrmaschine und das benötigte Material abzusenken; am Endpunkt betrug die Tiefe des Schachts 12 Meter, um die Maschine wieder auszubauen. Diese Bauweise ist technisch anspruchsvoll und entsprechend kostenintensiv. Gut 25 Mio. CHF entfielen allein auf den fertigen Tunnel.

Weder Anwohner noch Landschafts- oder Umweltorganisationen haben diese Bauweise gefordert. Das Projekt verbindet ein Industriegebiet mit einer Kiesgrube und entstand aus der technischen Notwendigkeit, da alle anderen Varianten entweder umständlicher, teurer oder technisch nicht realisierbar gewesen wären. An dieser Stelle verlaufen bereits fünf Hochspannungsleitungen durch die Walliser Talebene. Eine zusätzliche Leitung aus einem Seitental musste drei bestehende Leitungen sowie die Nationalstrasse queren, um an die vierte Leitung angeschlossen werden zu können.

Alternativen wie das Absenken bestehender Leitungen oder eine höhere Querung hätten die Nutzung unter der Leitung eingeschränkt oder massive Bauwerke erfordert. Aufgrund eines Knickes im Tal, der zu lokalen Luftwirbeln und dadurch erhöhten Windgeschwindigkeiten führt, wären diese Bauwerke besonders gross dimensioniert gewesen. Deshalb entschied man sich für die Tunnelvariante.

Referenz Projekt

Der Grund, weshalb wir dieses Projekt zitieren, liegt darin, dass Swissgrid diese Erdkabelstrecke als Referenzprojekt zur Bestimmung des Mehrkostenfaktors verwendet. Die Kosten belaufen sich auf 29,1 Mio. CHF pro Kilometer. Swissgrid wiederholt fast gebetsmühlenartig, dass Erdkabel im Höchstspannungsnetz zehnmal teurer seien als Freileitungen. Daraus lässt sich einen durchschnittlicher Freileitungspreis von 2,9 Mio. CHF pro Kilometer ableiten. Wir finden diesen in der Swissgrid Broschüre «Freileitung und Erdverkabelung»[1]bestätigt. Dabei werden jedoch Projekte mit völlig unterschiedlichen Rahmenbedingungen miteinander verglichen, was einem Vergleich von Äpfeln mit Birnen gleichkommt.

Die erwähnte Broschüre berücksichtigt ausschliesslich die Baukosten. Dass Erdkabel aufgrund der grösseren Leiterquerschnitte dreimal geringere Übertragungsverluste aufweisen als Freileitungen, wird nicht erwähnt. Über den gesamten Lebenszyklus betrachtet reduziert dies den Mehrkostenfaktor, bei den in der Broschüre erwähnten Projekten, von 3–4 (reine Baukosten) auf etwa 2.

Da für Erdkabel noch keine Erfahrungen über einen Zeitraum von 80 Jahren vorliegen und die Hersteller keine Garantien über diese Dauer abgeben, wird in den Kostenberechnungen vorsorglich ein Kabelaustausch nach 40 Jahren einkalkuliert. Ob ein solcher Austausch tatsächlich notwendig sein wird, bleibt offen. Fakt ist jedoch, dass weltweit bereits Erdkabel seit mehr als 40 Jahren zuverlässig in Betrieb sind.

Rechtslage

Gemäss Artikel 15c des Bundesgesetzes betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, EleG) ist eine Erdverkabelung vorzusehen, wenn sie technisch möglich ist und der Mehrkostenfaktor 3 unterschritten wird. Diese Regelung wurde bewusst eingeführt, um Landschafts-, Heimat-, Natur- und Bevölkerungsschutz der reinen Wirtschaftlichkeit gegenüber zu stellen. Dabei werden 220 kV und 380 kV Leitungen explizit vom Mehrkostenfaktor ausgenommen. Es herrscht heute somit ein impliziter Freileitungsgrundsatz.

Doch wie müssten Gerichte entscheiden, wenn der Mehrkostenfaktor auch bei 220 kV und 380 kV zugunsten von Erdkabeln sprechen würde? Das Bundesgericht hat sich im Urteil 1C_398/2010 vom 5. April 2011 (Riniken) bereits klar für den Landschafts-, Umwelt- und Bevölkerungsschutz ausgesprochen. Im Sinne der Rechtsgleichheit zu den tieferen Spannungsebenen, könnte der aktuell gültige implizite Freileitungsgrundsatz somit fallen.
Um den anstehenden Technologiewandel nicht umsetzten zu müssen, übt die Netzbetreiberin nun druck auf die Gesetzgeber aus, für sie, den expliziten Freileitungsgrundsatz im Gesetz festzuschreiben.

Merhkostenfaktor 2

Der Mehrkostenfaktor für Hochspannungsleitungen liegt im Schweizer Mittelland heute bei rund 2. Das bedeutet, dass Erdkabel nur noch das doppelte von Freileitungen kosten. Diesen Wirtschaftlichen Mehrkosten stehen mehr Raumplanungsspielraum, grösseren Landschafts-, Heimat-, Umwelt- und Bevölkerungsschutz gegenüber. Die Frage ist nicht, können wir uns das leisten – sondern weshalb wollen wir uns das bei der Höchstspannungsübertragung nicht mehr leisten?

Der Nationalrat hat als Erstrat dem von Swissgrid präsentierten hohen Mehrkostenfaktor von 10 blind vertraut und am 18. Dezember 2025 der Aufnahme des Freileitungsgrundsatzes ins Gesetz zugestimmt.

Wir hoffen, dass der Ständerat seine Entscheidung auf die tatsächlichen Kostenverhältnisse stützen wird, den längst anstehenden Umbau auf moderne und energiesparende Technologien zulässt und den unnötigen Freileitungsgrundsatz, bei seiner Beratung, im Jahr 2026 wieder streicht.

20.12.2025, Stephan Bärtschi, Vorstand HSUB


[1]    https://www.swissgrid.ch/dam/swissgrid/about-us/newsroom/publications/overhead-line-underground-cabling-de.pdf

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