Der Verzicht auf den Freileitungsgrundsatz in der Schweiz – Ein Schritt in Richtung ausgewogener Netzausbau
Der Ausbau der Stromnetze ist eine zentrale Herausforderung im Rahmen der Energiewende. In der Schweiz hat der Bundesrat kürzlich eine überarbeitete Vorlage zur Beschleunigung des Netzausbaus präsentiert. Eine der bemerkenswertesten Änderungen gegenüber der Vernehmlassungsvariante ist der Verzicht auf den sogenannten Freileitungsgrundsatz im Übertragungsnetz. Diese Entscheidung wurde nicht leichtfertig getroffen, sondern als Reaktion auf die breite Ablehnung durch Kantone sowie Umwelt- und Heimatschutzorganisationen.
Bedeutung des Freileitungsgrundsatzes
Der Freileitungsgrundsatz hätte bedeutet, dass neue Stromleitungen grundsätzlich als Freileitungen gebaut werden sollten. Diese Bauweise ist in der Regel günstiger und schneller umzusetzen als Erdkabel. Befürworter des Grundsatzes argumentierten, dass Freileitungen einen effizienteren Ausbau ermöglichen würden, um die Versorgungssicherheit in Zeiten wachsender Stromnachfrage zu gewährleisten.
Gründe für die Ablehnung
Die Gegner des Freileitungsgrundsatzes führten insbesondere landschafts- und umweltschutzrechtliche Bedenken an. Freileitungen beeinträchtigen das Landschaftsbild und können wertvolle Natur- und Kulturlandschaften durchschneiden. Auch aus Gründen des Heimatschutzes wurde der Grundsatz kritisiert. Zudem weisen unterirdische Stromleitungen geringere Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auf – etwa in Bezug auf Elektrosmog oder den Lebensraum von Tieren.
Dass der Bundesrat den Grundsatz nun gestrichen hat, zeigt, dass er bereit ist, auf diese Bedenken einzugehen und eine ausgewogenere Lösung anzustreben. Der Verzicht auf den Freileitungsgrundsatz bedeutet nicht zwangsläufig das Ende kosteneffizienter Netzprojekte, sondern vielmehr eine differenzierte Prüfung im Einzelfall, welche Technologie für den jeweiligen Abschnitt sinnvoll und zumutbar ist.
Das Märchen der Mehrkosten einer Verkabelung
Aktuell lauft ein Verkabelungsprojekt in der Gemeinde Frauenkappelen. Aus die Gesuchsunterlagen ist ersichtlich das der Mehrkostenfaktor(MFK) 1.15 ist. Swissgrid publiziert immer wieder das dieser mindestens 10 ist.

Link zur Botschaft der Bundesrat in Deutsch oder Französisch.
und hier den Vernehmlassungsbericht
