24. Newsletter im Mai 2020

Liebe Mitglieder und weitere Interessierte

Riniken
Zuerst etwas ganz Erfreuliches: Der Bau der Verkabelung in Riniken ist seit letztem November abgeschlossen. Mitte April ist das KKW Beznau 1 für die Jahresrevision vom Netz gegangen. Nach Beendigung der Jahresrevision wird die neue Leitung inkl. Verkabelung in Betrieb gehen!
Andreas Brack, Vorstandsmitglied und seine Mitkämpfer von AKUT für die Verkabelung der Leitung, schreiben am 19. April: «Seit gestern sind wir im Quartier Höchstspannungslos und der Abbau der Leitung hat bereits begonnen! Ein wunderbarer Sonntag in Riniken! «
Riniken zeigt, dass eine Erdverlegung einer Höchstspannungsleitung in der Schweiz machbar ist.

Starkstromleitung Reusstal
Das Bundesamt für Energie BFE erklärt Ende letzten Jahres: «Nach Prüfung aller Aspekte und Abwägung aller Interessen sieht es von einer Empfehlung für eine durchgehende Verkabelung im Reusstal ab». Das, obwohl sich alle betroffenen Gemeinden für die Erdverlegung ausgesprochen haben. Seit Jahren kämpft der VSLR (Verein verträgliche Starkstromleitung Reusstal) für eine Erdverlegung – an der Spitze des Vereins unser Geschäftsführer Hans Kneubühler. Auf diese Eröffnung des BFE’s wiederholt der Verein in seiner Stellungnahme, dass nur eine Erdverlegung der Leitung für ihn in Frage kommt. Unterstützt wird er dabei von den Regionalplanungsverbänden und den Gemeindeammännervereinigungen. Der Aargauer Regierungsrat fordert «für den konsequenten Schutz der Landschaft und zur angemessenen Berücksichtigung der Anliegen der Bevölkerung», vom BFE eine «Vollverkabelung entlang der bisherigen Leitungsstrecke». Auch der Regierungsrat des Kanton Zürich folgt einer grossrätlichen Anfrage und fordert eine Verkabelung dieser Leitung auf seinem Kantonsgebiet. Einmal mehr zeigt es sich: Der Kampf für eine Erdverlegung der Leitung braucht einen langen Atem und breite Unterstützung der Bevölkerung wie der Politik. Video von Schweiz aktuell vom 14.5.2020: http://www.hsub.ch/vslr/medien/ch-aktuell-20-5-14.mp4

Hochspannungsleitung durchs Ambitzgiriet bei Wetzikon ZH
Durch das Hochmoor im Ambitzgiriet führt seit 1958 eine 220 KV Hochspannungsleitung. Es gibt Bestrebungen diese 220 KV Freileitung in das Trassee der neu geplanten Oberland-Autobahn zu integrieren. Dieser Plan der Oberlandautobahn wurde 2012 auf Klage von Naturschutzkreisen vom Bundesgericht beerdigt. 2017 hat der Zürcher Kantonsrat eine revidierte Planvariante (Unterirdisch) mit «Prüfung einer Teilverkabelung der 220 KV Aathal-Betzholz in das Trassee der Oberlandautobahn» angenommen. Diese wurde vom Bundesrat im Juni 2018 in Kraft gesetzt.
Diese «Richtplanvariante» mit Kosten von 1.7 Milliarden, wurde nun zur Nationalstrasse erklärt und auf den 1.1.2020 in die Zuständigkeit des ASTRA übertragen. Sie würde grösstenteils als «Tagbau -Baustelle» realisiert. Nach Angaben der Projektleitung, wird dem Grundwasser- und Drumlinschutz bei der Richtplanvariante grosse Bedeutung zugemessen. Der Tunnelquerschnitt wurde deshalb verringert, weshalb die Tunnellüftung und die Erdverkabelung der 220 KV Freileitung aus Platz- und Kostengründen fallengelassen wurden.
Da der Kanton Zürich mit erheblichen Wiederständen gegen diese Richtplanvariante rechnet, hat er in eigener Kompetenz entschieden, zusätzlich die sogenannte «Tieftunnel-Variante» in Auftrag zu geben. Diese Variante verläuft grösstenteils tief unter der Oberfläche im Felsen, ohne Beeinträchtigung der Bevölkerung weder beim Bau noch späterem Betrieb und würde mit einer Tunnelbohrmaschine erstellt. Der grössere Querschnitt dieser Variante bietet automatisch Platz für Tunnellüftung und Erdverkabelung. Deshalb ruhen nun alle Hoffnungen auf dieser «Tieftunnel-Variante», mit geschätzten Kosten von 2 Milliarden.
Weil die Umwelt- und kostenrelevanten Vergleiche der «Tieftunnel-Variante» mit der «Richtplanvariante» noch nicht abgeschlossen sind, dürfte der Varianten-Entscheid des ASTRA noch einige Zeit auf sich warten lassen.
Nun fordern zwei Gossauer Kantonsräte, dass bei der neuen Verkehrsführung, Infrastrukturen gebündelt werden und beim Bau der Oberlandautobahn, die 220 KV Hochspannungsleitung unter den Boden, bzw. unter die Autobahn, verlegt werden soll.
Auch der Kanton Zürich favorisiert die «Tieftunnelvariante» und will sich für eine gleichzeitige Erdverkabelung der Leitung beim Bund einsetzen. Der Entscheid, welche Variante zu verfolgen ist, ob eine Erdverlegung der Freileitung möglich wird und wie die Kosten zwischen Bund und Swissgrid schlussendlich aufgeteilt werden, liegt beim Bund. Ansicht in Google Maps: https://bit.ly/3b2AwL1

Hochspannungsleitungen verantwortlich für Massensterben von Vögeln
Stromleitungen verunstalten nicht nur die Landschaft und sind schädlich für die Gesundheit der Menschen, nein sie töten auch Vögel. Die Bestände vieler grosser Vögel in der Schweiz stagnieren oder sind rückläufig seit Jahrzehnten. Die häufigste, nicht natürliche Todesursache für Störche, Uhus und andere grosse Vögel ist der Stromschlag. Deshalb will der Bund den Vogelschutz deutlich verschärfen und die Betreiber dazu bringen, dass für Anlagen, die für Vögel mit grosser Flügelspannweite eine Gefahr darstellen, eine Sanierungspflicht besteht. Er verlangt von den Netzbetreibern eine Umrüstung der Strommasten. Schweizweit sollen für einen dreistelligen Millionenbetrag die Strommasten saniert werden. Dies würde nicht nur einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von seltenen und gefährdeten Vogelarten leisten, sondern auch Betriebsstörungen und Beschädigungen der Leitungen verhindern. Gegen das Vorhaben wehrt sich die Stromwirtschaft. HSUB findet: Die Erdverlegung von den Leitungen würde das Problem nachhaltig lösen.

Höhere Gewichtung der Landschaft gegenüber der Wirtschaft
Eines der Hauptprobleme für die Erdverlegung von Hochspannungsleitungen ist, dass die Landschaft, die Natur (s. Massensterben von Vögeln) bei den Verantwortlichen keinen monetären Wert besitzt und gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Strombetreiber meist unterliegt.

Mathias Reynard hat am 20.3.2019 dazu eine parlamentarische Interpellation eingereicht. In seiner Antwort gesteht der Bundesrat ein, dass keine anerkannten Methoden zur Ermittlung des Wertes einer Landschaft bestehen, erlässt aber gewissermassen eine Aufforderung dazu und sagt, dass hier Handlungsbedarf besteht: Damit eine solche Methode entwickelt werden kann, sind weitere vertiefende Arbeiten nötig.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193178

Der Vorstand von HSUB hat sich deshalb mit Frau Prof. Dr. Adrienne Grêt-Regamey vom Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung ETHZ in Verbindung gesetzt und gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, den Wert der Landschaft, Natur zu monetarisieren. Anliegen des Vorstandes war, Ideen zu finden wie wir die Situation verändern könnten. Mittels Master-Arbeiten von Studierenden soll unsere Anliegen nach höherer Gewichtung der Landschaftswerte im SÜL-Verfahren (SÜL = Sachplan Übertragungsleitungen) untersucht werden. Wir warten gespannt auf eine Antwort betreff der Umsetzung unserer Fragen in einer Arbeit.

HSUB.ch bleibt auf allen Ebenen am Thema dran!