14. Newsletter im Januar 2015

Liebe Mitglieder und weitere Interessierte

Zu unserer Freude wird in Deutschland eine grosse Hochspannungsleitung verkabelt.
HSUB-Mitglieder waren im letzten Herbst dort und berichten darüber: http://goo.gl/Jpfss5

Auch in diesem Jahr wird uns die Arbeit nicht ausgehen, zwei Vernehmlassungen auf nationaler Ebene zur «NIS-Verordnung» (Verordnung über Nicht-Ionisierende Strahlung NISV) und die «Strategie Stromnetze» bedeuten neue Herausforderungen in unseren Kampf für die Erdverlegung von Stromleitungen. Der Bundesrat macht Druck zum Ausbau der Stromnetze mit der Be-gründung, dass die Energiewende dies erfordere. Wir haben zur NIS-Verordnung Stellung genommen und sind am Erarbeiten der Stellungnahme zur «Strategie Stromnetze».

Neu im Vorstand: Andreas AebiNationalrat Andreas Aebi ist seit kurzem Mitglied im HSUB-Vorstand. Andreas Aebi führt in Alchenstorf BE einen Landwirtschaftsbetrieb. Er präsidiert verschiedene Organisationen und ist seit sieben Jahren als SVP-Nationalrat tätig.
In der Nähe seines Hofes befinden sich verschiedene Hochspannungsanlagen. Er kennt die ent-sprechende Problematik und ist bereit, sich als Nationalrat für einen verträglichen und zukunfts-gerichteten Umbau des Hochspannungsnetzes einzusetzen.

Zur NIS-Verordnung:
In unserer Stellungnahme weisen wir darauf hin, dass die NISV mitten im Spannungsfeld von sehr starken Nutzungsinteressen (Stromleitungen aller Spannungsebenen, Schalt- und Transformatorstationen, Bahnstromversorgung, Mobilfunk, etc.) und von eher schwach vertretenen Schutzinteressen steht. Wir begrüssen die Präzisierungen der NISV, welche die Umsetzung vereinfachen sollen, sofern sie nicht zu einer Schwächung der Schutzinteressen führt.
Wir bemängeln, dass an vielen Stellen dem Prinzip der «technischen und betrieblichen Möglich-keit, sowie der wirtschaftlichen Tragbarkeit» zu hohe Priorität eingeräumt werde.
Wir fordern: «Kann dieser Wert (1 Mikrotesla) nicht eingehalten werden, muss zwingend eine Bodenverkabelung ausgeführt oder ein anderer Standort gewählt werden. Nur so kann vermieden werden, dass technologische Verbesserungen und Fortschritte zuerst für Kapazitätserweiterungen bei gleichbleibender Überschreitung des Grenzwertes statt prioritär zur Senkung des Magnetfeldwertes auf den Anlagegrenzwert genutzt werden und dass so faktisch die Rechtsprechung des Bundesgerichts in Fällen wie beispielsweise demjenigen der Linie Wattenwil-Mühleberg unterlaufen und zulasten der betroffenen Bevölkerung ausgehebelt wird.»

Zur Strategie Stromnetze
Bis Ende März läuft die Vernehmlassung «Strategie Stromnetze». Kurz zum Inhalt: Die Anforderungen ans Stromnetz wachsen im Zuge der Energiewende. Aus Sicht des Bundesrates braucht es deshalb einen Um- und Ausbau der Infrastruktur, ansonsten drohen Stromausfälle mit «schwerwiegenden Auswirkungen auf die Bevölkerung». Das Projekt ist dem Bundesrat so wichtig, dass er Abstriche beim Landschaftsschutz in Kauf nehmen will: http://goo.gl/rRW0Dk
Gewisse Stromleitungen sollen neu von nationaler Bedeutung sein und auch für das regionale Verteilnetz soll der Bundesrat auf dem Verordnungsweg, also in Eigenregie, entsprechenden Leitungen bezeichnen können. Der Status der Schutzgebiete wird mit dieser Massnahme ausgehöhlt und die Mitsprache der Betroffenen eingeschränkt. Von den 6700 Kilometer Stromleitungen des nationalen Übertragungsnetzes laufen 700 km über BLN-Gebiete (Bundesin-ventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung), kantonale und regionale Schutzgebiete sind hierbei nicht berücksichtigt! Der Bundesrat befürchtet Einsprachen beim Ausbau. Es ist klar, dass wir eine solche Strategie nicht unterstützen werden. Mehr dazu demnächst auf unserer Website.

Übertragungsleitung Chamoson-Chippis
Für die hart umkämpfte Leitung Chamoson-Chippis hat das Bundesamt für Energie nun die Bewilligung zum Bau am 19. Januar 2015 erteilt: http://goo.gl/lkO4HK.
Mit dieser Leitung soll eine bestehende Lücke im Stromübertragungsnetz, nämlich die Verbindung der Leitungen von Chamoson nach Mörel und nach Ulrichen Richtung Osten erfolgen. Das Bundesverwaltungsgericht sowie das Bundesgericht haben den Bau der Freileitung grundsätzlich unterstützt. Aufgrund von Beschwerden wurden jedoch einige Auflagen erteilt. Das BFE hat deshalb Massnamen zur Lärmverminderung (Koronalärm) gefordert. Die Projektanten wollen dieser Forderung nachkommen durch dickere und oberflächenstrukturierte Leiterseile – auf den wenig effizienten Umstieg von Dreier- auf Viererbündel wird hingegen verzichtet. Mit diesen Massnah-men sollen auch Übertragungsverluste vermindert werden. Swissgrid wird auch verpflichtet, ver-schiedene ökologische Ersatzmassnahmen zu realisieren. Das Projekt müsse wegen diesen ge-ringfügigen Anpassungen nicht nochmals publiziert werden, wodurch weitere Einsprachemög-lichkeiten entfallen. Die betroffene Anwohner (und auch HSUB) sind unglücklich über diesen Ent-scheid und erwägen weitere juristische Schritte.

Gommerleitung
Auf einem Teilabschnitt der Gommerleitung wurde die vom Bundesgericht verlangte Kabelstudie für die 380-/65-kV-Leitung zusammen mit dem Variantenstudium für die parallel geführte SBB-Freileitung erarbeitet. Drei Trasseevarianten für die Kabelleitung haben Prof. Dr. Heinrich Bra-kelmann und sein Team für Swissgrid ausgearbeitet. Die Studie kommt zum Schluss, dass alle drei Varianten technisch machbar sind und auch Aspekte des Landschaftsschutzes berücksichti-gen. Der Aufwand und die Realisierungsdauer sind relativ hoch. Das Projekt wäre aber ideal, um verschiedene Techniken zu testen; es existiert auch ein alter Wassertunnel, den man nutzen könnte, was einen grossen Kostenvorteil bedeutet. HSUB will sich für diese Verkabelung enga-gieren. Auf nationaler Ebene werden sich unsere beiden Nationalräte entsprechend einsetzen. Die Studie wird nun von den Entscheidungsbehörden geprüft und das BFE will «zeitnah» eine Entscheidung treffen.

Die Verkabelung bringt sehr grosse Stromverlustreduktionen. Ein Diskussionspunkt ist der anre-chenbare Strompreis. Wird gemäss einer Forderung der Stiftung Landschaftsschutz richtigerweise der Strompreis für neue Erneuerbare eingesetzt, kann in der Gesamtkostenrechnung der Verkabelung bis etwa 100 Mio. CHF gutgeschrieben werden, so dass der Mehrkostenfaktor deut-lich unter 3 oder sogar bis nahe 1 fallen würde: http://goo.gl/qM3dBC.

Leitung Mühleberg-Wattenwil
Ende Oktober wurden die betroffenen Gemeinden von der BKW und der Swissgrid informiert, dass aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen durch die Energiewende alle Projekte bezüglich Notwendigkeit und Dringlichkeit für eine nahe Energiezukunft überprüft würden. «Dank verschiedener, bereits umgesetzter oder geplanter anderweitiger Netzmassnahmen ist die Versorgungssicherheit des Grossraums Bern aus heutiger Sicht auch ohne Verstärkung der Leitung Wattenwil- Mühleberg gewährleistet». Swissgrid würde «erst nach Abschluss der laufenden Pla-nung des Netzes 2025 und im Gesamtkontext aller Netzbauprojekte beurteilen können, ob eine Verstärkung der Leitung zwischen Wattenwil und Mühleberg auf 220 kV für die langfristige Ver-sorgungssicherheit unbedingt notwendig sei».

Hauptversammlung von HSUB am 27. Juni 2015
Reservieren Sie sich schon heute diesen Termin. Wiederum werden spannende Referate geboten und im Anschluss die Möglichkeit sich mit anderen Mitkämpferinnen und Mitkämpfer aus der ganzen Schweiz auszutauschen.