Liebe Mitglieder und weitere Interessierte
Gespräche mit Swissgrid 2013
Auf Initiative von HSUB haben kürzlich Gespräche von HSUB-Vorstandsmitgliedern mit Swissgrid stattgefunden. Beim ersten Treffen ging es darum, die gegensätzlichen und / oder gleichartigen Interessen offenzulegen und zu diskutieren.
Das zweiten Treffen ergab, dass Swissgrid mit dem aktuellen Bewilligungsverfahren zum Aus/Umbau von Hochspannungsleitungen nicht zufrieden ist.
Solange die Betroffenen nicht oder erst in einer späten Phase offiziell einbezogen werden (und auch die entsprechenden Einsprache-Möglichkeiten erhalten), besteht die Gefahr, dass Projekte am Ende des Plangenehmigungs-Verfahrens PGV wieder zurück an den Start geschickt werden.
In der Vernehmlassung zur «Strategie Stromnetze» des Bundes macht Swissgrid deshalb folgende Vorschläge und stellt sie zur Diskussion:
- Rechtsmittelverfahren zweimal einstufig (jeweils nach dem «Sachplan Energienetze», SEN und dem «Plangenehmigungs-Verfahren», PGV). Heute ist immer ein zweistufiges Verfahren mit den entsprechenden Einsprachemöglichkeiten nötig.
- Nach ersten Vorabklärungen im Vorprojekt sollen die Betroffenen bereits in der Startphase des SEN direkt in die Entscheidungsfindung einbezogen werden (dies im Gegensatz zum Bundes-Vorschlag).
- Eine intensive Konsenssuche mit allen Beteiligten und Experten soll bereits am Anfang dieses Prozesses stattfinden.
- Die zuständige Behörde entscheidet auf Basis der Gutachten sowie der umfassenden Abklärungen mit allen Betroffenen und Beteiligten am Ende des SEN über Technik (Kabel/Freileitung) und Leitungstrasse
- Wird der Entscheid als fehlerhaft angesehen, soll er gerichtlich angefochten werden können (Beschwerdeverfahren).
- Um Zeitverlust zu vermeiden, soll ein Gericht (idealerweise ein Fachgericht, das dem Bundesverwaltungsgericht angegliedert sein kann) abschliessend entscheiden.
- Im PGV werden dann die Details des Projekts erarbeitet und über das konkrete Bauprojekt sowie die Enteignungen entschieden (Ausgestaltung der Trasse im Detail, Durchleitungsrechte etc.).
- Die davon direkt Betroffenen (Bsp. Grundeigentümer, Gemeinden) sollen die Plangenehmigung anfechten können, neu aber – auch hier aufgrund des gewünschten Zeitgewinns – nur bei einer Instanz.
HSUB ist mit diesem vorgeschlagenen, partizipativen Sachplanverfahren durchaus einverstanden, hingegen explizit dagegen, dass die richterliche Instanz eines Fachgerichts ohne Weiterziehungsmöglichkeit an das Bundesgericht BG eingeführt wird. HSUB kommentiert, dass weniger private Einsprachen als Fehler seitens der Projektanten und Behörden zu Projekt-verzögerungen geführt hätten. HSUB bleibt mit Swissgrid im Gespräch und überlegt sich eine allfällige politische Unterstützung eines (angepassten) Vorschlags.
Nationale Politik
Am 17. September dieses Jahres hat nun auch der Nationalrat sich für die für die Motion Fournier «Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsleitungsnetzes. Kostenteilung» ausgesprochen. Die Motion verlangt eine Gesetzesänderung, damit Projekte zur Erdverlegung von Stromleitungen im Plangenehmigungsverfahren beschleunigt behandelt werden. Mehrkosten, die bei der Erdverlegung von Hochspannungsleitungen anfallen, sollen bei den Übertragungskosten zugeschlagen werden können.
Bundesgerichtsurteil zur Gommerleitung
Das Bundesgericht verlangt eine umfassende Interessensabwägung, ob im Bereich des Landschafsparks Binntal eine Teiletappe zu verkabeln ist. D.h. Das Bundesamt für Energie hat den Auftrag, eine Studie für die Teilverkabelung zu lancieren. Ein Knackpunkt bei der Teilverkabelung sind die Übergangswerke. Unser Vorstandsmitglied Jürg Schildknecht setzt sich für eine grossräumige Lösung ein, die ausserhalb der Geländekammer realisiert wird. Das Bundesgerichtsurteil würde dies zulassen. «Bleibt die Studie auf das Teilstück begrenzt, hält sich auch der zeitliche und verfahrensmässige Aufwand in Grenzen. Die übrige Leitungsstrecke ist insofern mit einzubeziehen als diese für die optimale Leitungsführung und Landschaftsverträglichkeit der Übergangswerke einer Verkabelungsstudie notwendig sind. Den Betroffenen ist klar, dass eine Verkabelung teurer wird als eine oberirdische Leitung. Hier stellt sich die Frage, was uns eine intakte Landschaft wert ist.
Chamoson-Chippis
Der Entscheid des Bundesgerichtes hierzu enttäuscht. Die Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis kann als Freileitung gebaut werden. Das Bundesgericht anerkennt zwar, dass unterirdische Leitungen angesichts der technischen Entwicklung effektiver, zuverlässiger und billiger geworden sind, unterstützt aber den Entscheid für Freileitungen. Eine gänzliche Verkabelung müsse aus technischen und operationellen Gründen abgelehnt werden, zumal auf der gleichen Leitung auch die SBB-Leitung mitgezogen wird. Auch eine Teilverkabelung ist kein Thema. Aufgrund der höheren Kosten und den geringen Verbesserungen bezüglich Natur- und Landschaftsschutz sei dies unverhältnismässig.
Kanton Freiburg
Im Grossrat des Kantons wurde zur Hochspannungsleitung Galmiz Yverdon eine Anfrage eingereicht. Die Frage lautet, ob neben der laufenden Studie zur Verkabelung der Leitung auch eine Studie über eine Variante durch den Neuenburgersee in Auftrag gegeben wurde?
Der Staatsrat teilte in der Antwort mit, dass er sich beim Bundesamt für Energie und bei Swissgrid eingesetzt hat, dass die Verkabelung des umstrittenen Teilstückes ein Pilotprojekt werden solle. Auch eine Studie für eine Seeleitung sei erarbeitet worden. Sie zeige aber erhebliche technische Schwierigkeiten für die Realisierung auf. Der Staatsrat betont, dass die Volkswirtschaftsdirektion die Entwicklungen aufmerksam verfolge und die Anliegen der Bevölkerung sehr ernst nehme.
Feusisberg, Schwyz
Eine von 115 Betroffenen unterzeichnete Petition verlangt vom Gemeinderat die Prüfung einer Erdverlegung der Hochspannungsleitung. Der Gemeinderat hat die Petitionäre ernst genommen und eine Verkabelungsstudie bei Ernst Basler und Partner bestellt, deren Resultat Ende November vorliegen soll.