6. Newsletter im Oktober 2011

Liebe Mitglieder

An unserer gut besuchten Hauptversammlung vom 2. Juli 2011 hat Prof. Brakelmann zum Thema «Teilverkabelung zum Ausbau des Hochspannungsnetzes und Herr Dr. Ralph Lewin, Vorsitzender der Strategiegruppe «Netze und Versorgungssicherheit» zum Thema «Welches Stromnetz braucht die Schweiz?» gesprochen. Auszüge aus den Referaten finden sie auf unserer Website: www.hsub.ch aktuell / HSUB Hauptversammlung in Bern.
Im Anschluss an die HV haben wir die Pressemitteilung «HSUB fordert Taten: Pilotversuche zu Erdverlegungen auf drei Teilstrecken» publiziert. Wir fordern darin den Bundesrat auf, aufgrund des Urteils von Riniken, drei künftige Teilstrecken des künftigen Netzes als Pilotprojekte bauen zu lassen, um mit der Erdverlegung Vor- und Nachteile der verschiedenen Übertragungssysteme auch in der Praxis zu prüfen.

Bundesverwaltungsgericht – Entscheide zu Gunsten Verkabelung
Nach dem wegweisenden Bundesgerichtsurteil von Riniken anfangs dieses Jahres sind nun weitere interessante Urteile – diesmal vom Bundesverwaltungsgericht – gefällt worden. Das Urteil von Riniken zeigt darin bereits Auswirkungen.
In der Gemeinde Tuggen/SZ sowie im Reusstal geht es um den Ausbau von Teilstücken von Hochspannungsleitungen für eine höhere Spannung. Die Einsprecher hatten mit einer Beschwerde die Plangenehmigungsverfügungen durch das Bundesamt für Energie (BFE) angefochten. Sie verlangen unter anderem, dass die Leitung zu verschieben, evt. zu verkabeln sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Eventualbegehren einer Verkabelung gutgeheissen. Die Angelegenheitenwurde zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Dabei geht es hauptsächlich um die Einholung eines Kostenvergleichs, um weitere fachmännische Abklärungen, um eine Interessensabwägung und die Berücksichtigung der neusten bundesgerichtlichen Rechtsprechung!
Diese und weitere Urteile sind unter www.hsub.ch / Rechtsprechung publiziert

Nationalratswahlen
Dank unserer Fragebogenvorlage für Kandidierende der eidgenössischen Räte konnten unsere Sektionen die Kandidierenden vor den Wahlen zur ihrer Meinung über Erdverlegung von Hochspannungsleitungen befragen. All die, die sich positiv zur Erdverlegung geäussert haben und gewählt wurden, werden wir beim Wort nehmen und sie zur Unterstützung unserer Anliegen motivieren.

Starkstromleitung Reusstal
Der Verein Verträgliche Starkstromleitung Reusstal hat bei der Axpo wie beim Bundesamt für Energie gefordert, dass eine Kabelvariante für ihre Strecke ausgearbeitet werden soll. Das Bundesamt für Energie hat sich zu diesen Forderungen positiv geäussert. Die Axpo hat angekündet, die Projektverantwortung der Swissgrid zu übergeben. Zugleich hat die Axpo einen runden Tisch angekündigt, an dem sie mit den Interessensvertreter aus dem Reusstal diskutieren will.

Gommerleitung Wallis
Leider hat das BFE einen raschen Entscheid im Plangenehmigungsverfahren gefällt. Die von den Umweltverbänden, der Gemeinde Grengiols und den privaten Einsprechenden geforderte Erdverlegung wurde klar abgelehnt. Die Umweltverbände Stiftung für Landschaftsschutz, Pro Natura und WWF verzichten auf einen Weiterzug. Sie fürchten um den Entzug des Verbandsbeschwerderechts, der im Frühjahr erneut im Nationalrat angedroht wurde. Leider hilft auch die Gemeinde nicht mehr mit, die Beschwerde weiterzuziehen, da sie in der Einspracheverhandlung gewisse Teilerfolge wie die Verlegung der Leitung nach Süden im inneren Siedlungsgebiet sowie die Erdverlegung einer 65 kV -Leitung erreicht hat. Zusätzlich wurde eine «Entschädigung» von Fr. 300’000 an die Gemeinde vereinbart. Im Gegenzug gab sie leider die Forderung nach einer Erdverlegung der Leitung auf.
Eine kleine Gruppe von Einsprechenden, mehrheitlich mit Wohneigentum im kulturhistorisch wertvollen Weiler Hochmatta, hat Einsprache eingereicht. Hauptargument ist dabei der BG-Entscheid vom 14.7.2011, worin beanstandet wurde, dass eine Projektvariante nicht einfach abgelehnt werden kann, ohne dass diese wirklich geprüft wurde. Es wird weiterhin die vom BAFU ursprünglich geforderte Tunnelvariante als Pilotprojekt gefordert oder eine Teilverkabelung in einem kleineren Abschnitt. Ausser der SP Oberwallis, die einen wesentlichen finanziellen Beitrag geleistet hat, stehen keine Institutionen mehr hinter der Einsprache.

Swissgrid-Studie
Die künftige Schweizer Netzgesellschaft Swissgrid hat am 28. Oktober ein Studie veröffentlicht, die sich mit den Kostendifferenzen zwischen Freileitungen und Erdverlegten Leitungen befasst. HSUB war mit seinem Präsident im Beirat der Studie vertreten, dazu auch die Stiftung Landschaftsschutz mit ihrem Vertreter in unserem Vorstand. Die Studie wurde nach aussen mit Betonung der sehr grossen Kostendifferenzen zu Gunsten von Freileitungen publiziert. Die beiden Beiratsmitglieder haben sich von dieser einseitigen Interpretation der Studie distanziert, die er in der allerletzten Fassung auf Druck des Auftraggebers umgeschrieben wurde. HSUB hat in einer Medienmitteilung festgehalten was von der Studie zu halten ist und in welchen Punkten sie auch unsere Standpunkte bestätigt (s. Medienmitteilung unter www.hsub.ch).

Aufgrund der neusten Entwicklungen legen wir unser Hauptaugenmerk bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Sensibilisierung von Behörden, Politik und Stromproduzenten auf folgende drei Punkte:

  • Der Bedarf neuer Leitungen ist genau zu überprüfen.
    Die Bernische Kraftwerke mussten Sparmassnahmen einführen, wie kürzlich in der Zeitung zu lesen war (55 Entlassungen). Offenbar ist dies nur der Anfang. Begründet wird dies durch den Einbruch des Stromhandels mit Deutschland. Die neuen alternativen Energiequellen produzieren offenbar auch in den Zeitfenstern, in denen die BKW bisher ihren (gespeicherten) Strom verkaufen konnte. Was heisst das für die Stromabkommen und die bisher regelmässig mit Nachdruck geforderten, neuen Leitungen?
  • Ausstieg aus der Atomenergie: Auch hier: der Verzicht auf die Grosskraftwerke und ihr Ersatz durch dezentrale Stromproduktion und Stromsparmassnahmen werden die Struktur des Stromverteilungsnetzes nachhaltig beeinflussen. Trotzdem wird weiterhin nach Netzplänen des letzten Jahrhunderts festgehalten. HSUB hat vom Bundesrat im Sinn eines Moratoriums gefordert, dass er keine weiteren Linien ausbaut, solange nicht festgehalten wurde, wie sich die Grundsatzentscheide des Parlaments zur Stromproduktion auf den Stromtransport und die Stromverteilung auswirken.
  • Verkabelung von Leitungen ermöglicht oftmals einfachere, direktere Linienführung. Das BFE solle diese Möglichkeit in künftigen Stellungnahmen berücksichtigen. Wenn das BFE eine Prüfung von Verkabelungen in kurzen Abschnitten fordert (Bsp. Linien Wattenwil – Mühleberg / Yverdon – Galmiz) befinden sich diese Abschnitte bisher auf dem Trassee der geplanten Freileitung.

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