2. Newsletter im Juni 2010

Liebe Mitglieder

Die Bernische Kraftwerke AG BKW will die Leitung Wattenwil-Mühleberg von 132kV auf 220kV ausbauen. Bereits gegen das Plangenehmigungsverfahren wurden auf der ganzen Strecke über 400 Einsprachen von Privatpersonen sowie zehn Einsprachen von 16 Gemeinden erhoben. Im Grossen Rat des Kantons Bern wurde eine Motion, die die Erdverlegung forderte, letztes Jahr überwiesen. Ende April hat nun das Bundesamt für Energie BFE den Plangenehmigungsentscheid für die Leitung Wattenwil-Mühleberg gefällt. Die Leitung soll oberirdisch geführt werden, einzig in einem Teil des BLN-Gebietes (Gebiet, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler ist) sollen 3,2 km verkabelt werden. In einer beispielhaften Schnellaktion ist es der Interessensgemeinschaft für eine Umweltfreundliche Leitung Wattenwil-Mühleberg (IGUHWM) gelungen, 200 einzeln betroffene Einsprechende und fünf Gemeinden zu gewinnen, die gemeinsam denselben Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt haben und sich gegen den Entscheid wehren. Gegen den Plangenehmigungsentscheid haben insgesamt zwei Privatpersonen, die Gemeinde Köniz, die 200 Einsprechenden mit den fünf Gemeinden zusammen und die BKW selbst Beschwerde erhoben. Letztere wegen dem Teil der Leitung, der verkabelt werden soll. Der Entscheid zeigt einmal mehr, dass das BFE die Anliegen der Betroffenen – wie gesundheitliche Bedenken, Schutz der Landschaft, ökonomische Interessen der Gemeinden – überhaupt nicht ernst nimmt. Das Genehmigungsverfahren wurde dazu noch unsorgfältig ausgeführt, die Frage nach dem Bedarf nicht beantwortet, kein Sachplanverfahren durchgeführt und eine seriöse Verkabelungsvariante wurde überhaupt nicht geprüft. An einer Pressekonferenz der IGUHWM, die mit der Teilnahme der Vizepräsidentin von HSUB unterstützt wurde, beantragten die Beschwerdeführer dem Bundesverwaltungsgericht, dass der Plangenehmigungsentscheid aufzuheben sei und der Planvorlage auf der ganzen Strecke die Genehmigung zu verweigern sei. Sie fordern u.a., dass ein korrektes Verfahren, d.h. ein Sachplanverfahren durchzuführen sei, dass eine realistische Verkabelungsvariante für die ganze Strecke auszuarbeiten sei und dass eine Bedarfsabklärung vorgelegt werde.

Horgen / Wädenswil
lDer Energiekonzern Axpo will die Leitung vom Unterwerk Horgenberg über Betonmasten durch die offene Landschaft zum Unterwerk Beichlen im Wädenswiler Berg von 50 auf 110 kV ausbauen. Mit einer grösseren Spannung soll die Transportleistung erhöht werden. Die «Interessensgemeinschaft Lebensraum Horgen, Horgenberg, Arn» wehrt sich mit einer Petition gegen die «Verschandelung der grossartigen Moränenlandschaft». Innert kürzester Zeit haben sie 1’100 Unterschriften zustande gebracht. Die Petition wird Ende Juni dem Gemeinderat übergeben mit der Forderung, dass die Leitung in den Boden verbannt wird. Pikantes Detail: Die Fortsetzung dieser Leitung zwischen Nordecke/ Horgenberg und dem Unterwerk Thalwil ist bereits unterirdisch im Wald verlegt. Die IG hat einen von HSUB empfohlenen Anwalt zur Hilfe genommen und wird eine Einsprache beim Eidgenössischen Starktstrominspektorat vorbereiten.

Riniken
In Riniken ist das Referendum gegen den Kredit für den Gang ans Bundesgericht knapp vor dem Volk gescheitert. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes kann der Gemeinderat nun mit der Forderung für eine Teilverkabelung der Leitung im Gebiet von Riniken ans Bundesgericht gelangen.

Reusstal
Die Leitung im Reusstal ist eines der drei Leitungsprojekte, die mit dem von einer Untergruppe der AG Versorgungssicherheit entwickelten Prüf- und Beurteilungsschema beurteilt wurde. Obschon das Prüf- und Beurteilungsschema eine umfassende Prüfung eines Leitungsprojektes bezüglich Umwelt, Versorgungssicherheit, kommunale Interessen gewährleisten sollte, steht und fällt dieses Schema mit der Gruppe, die das Projekt beurteilt. Laut Auskunft des Bundesamtes für Energie ist nun die Beurteilung der Leitung im Reusstal mit dem Prüf- und Beurteilungsschema abgeschlossen. Die Betroffenen hatten keine Möglichkeit sich einzubringen, die Beurteilung erfolgt «im stillen Kämmerlein». Fazit der Beurteilung: Im geprüften Abschnitt sei es vorteilhafter, eine Freileitung zu erstellen. Der Verein «Verträgliche Starkstromleitung Reusstal» (VSLR) fordert vom BFE, dass ein korrektes SÜL- Verfahren durchgeführt und dass das Beurteilungsverfahren «Kabel- Freileitung» korrekt und gemäss Vorgaben durchgeführt wird. Sollte dennoch ein Freileitungsprojekt aufgelegt werden, wird der VSLR mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen.

Wallis
Die Anhörung des Vizepräsidenten Gérard Gillioz, unterstützt durch die Vorstandsmitglieder Heini Glauser und Jürg Schildknecht sowie Brigitte Wolf, HSUB Oberwallis mit den drei Walliser Staatsräte hat nicht zum gewünschten Ziel geführt; die Forderung, dass der Staatsrat selber eine unabhängige Studie zur Erdverlegung der Walliser Leitung veranlassen solle, wurde abgewiesen. Allerdings wird dieses Thema jetzt noch in einer Motion im Parlament aufgegriffen.

Im Oberwallis wurde der Vorstand des Landschaftspark Binntal (LPB) von der IG HSUB OVS aufgefordert, sich aktiv für die Erdverlegung der Gommerleitung einzusetzen, zumindest für den Abschnitt in den Parkgemeinden. Dies wurde damit begründet, dass bei der Gürbetalleitung vom BFE verlangt wird, dass die Leitung im Bereich des BLN-Gebiets unter die Erde muss. Auch wenn ein Landschaftspark nicht denselben Schutz geniesst wie ein BLN-Gebiet, so gibt es dort nicht nur landschaftliche, sondern auch kultur- und siedlungshistorisch wertvolle Schutzgebiete. Die Antwort des LPB ist noch ausstehend.

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