1. Newsletter im März 2010

Liebe Mitglieder

Schon ist ein halbes Jahr seit unserer Mitgliederversammlung vergangen und es ist Einiges im Bereich Erdverlegung von Hochspannungsleitungen gelaufen.
Von neuer Seite, nämlich von den Kantonen, hat unsere Forderung nach Verkabelung von Hochspannungsleitungen Support erhalten:

Kanton Bern
Vom Grossen Rat des Kantons Bern wurde letztes Jahr eine überparteiliche Motion eingereicht. Sie verlangt vom Regierungsrat, dass er sich als Mehrheitsaktionär bei der BKW einsetzt, damit die geplante Starkstromleitung Wattenwil-Mühleberg in den Boden verlegt wird. Der Regierungsrat beantragte die Annahme der Motion und versprach, sich bei der BKW für eine Erdverlegung einzusetzen. Mit grossem Mehr wurde die überparteiliche Motion im November letzten Jahres überwiesen. Mit einer Pressemitteilung haben wir dem Kanton Bern für seinen mutigen Entscheid gratuliert.

Wallis
Im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer 380 kV-Leitung Chamoson – Chippis hat die Alpiq AG ein Enteignungsverfahren eingeleitet. Gegen die Planauflage dieser Leitung sind zahlreiche Einsprachen eingegangen. Der Walliser Staatsrat und der Grosse Rat (in einer dringlichen Resolution) haben wiederholt gefordert, dass die Machbarkeit einer Erdverlegung dieser Leitung geprüft wird.
Der Walliser Staatsrat hat nun im Januar beim Bundesamt für Energie Einsprache gegen das Enteignungsverfahren der Alpiq AG eingereicht. Er fordert darin, dass für die Hochspannungsleitung Chamoson- Chippis das Beurteilungsschema «Kabel Freileitungen» des BFE zur Anwendung komme. Das Beurteilungsschema mit Kriterien für die Beurteilung «Kabel – Freileitungen» war aufgrund einer überwiesenen Motion im Bundesparlament von einer Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Das BFE wollte dieses Schema, nur an drei Hochspannungsleitungsprojekten prüfen, nicht aber an der Leitung Chamoson-Chippis. Der Walliser Staatsrat fordert nun, dass der Entscheid des Bundesparlamentes schweizweit und ausnahmslos gelten soll. D.h. alle geplanten Hochspannungsleitungen in der Schweiz sollen mit diesem Beurteilungsschema geprüft werden. Auch zu diesem erfreulichen Entscheid des Staatsrates des Kantons Wallis haben wir uns in der Presse verlauten lassen.
Unser Vizepräsident Gérard Gillioz mit Unterstützung der Vorstandsmitglieder Jürg Schildknecht, Heini Glauser und Brigitta Wolf, HSUB Oberwallis haben mit drei Walliser Staatsräten ein Gespräch geführt. Ziel war der staatsrätlichen Delegation aufzuzeigen, dass die Studien von Alpiq nicht unabhängig sind und sie aufzufordern, eine neutrale Studie zur Erdverlegung der Walliser Leitung zu veranlassen. Die staatsrätliche Delegation versprach, die Anliegen zu prüfen.

Riniken, Aargau
Der langjährige Kampf der Gemeinde Riniken für eine Teilverkabelung der Hochspannungsleitung auf ihrem Gebiet mit dem Gang ans Bundesgericht drohte zu scheitern. Ein Komitee hatte das Referendum gegen den Entscheid der Gemeindeversammlung ergriffen. Die Versammlung hatte einen Kredit von Fr. 50’000.- für den Gang ans Bundesgericht mit Zweidrittelmehr gesprochen. Nach einem knappen Mehr für den Kredit In der Volksabstimmung ist nun der Gang ans Bundesverwaltungsgericht frei.
Der Vorstand von HSUB hat mit einem engagierten Leserbrief die Bevölkerung aufgerufen, zu diesem Kredit ein Ja an der Urne einzulegen.

Bundespolitik
Der Bundesrat hat auf eine Interpellation des Solothurner FDP-Nationalrates Kurt Fluri zu Pilotprojekten für die Erdverlegung von Höchstspannungsleitungen dahingehend Stellung genommen, dass die laufenden Pilotprojekte zur Frage einer allfälligen Erdverlegung zumindest in der heutigen Phase nicht darauf hin zielen, an vorgegebenen Stellen erdverlegte Leitungen zu bauen, sondern nur, das sogenannte «Prüfungs- und Beurteilungsschema Kabel-Freileitung auf der 220/380 kV-Ebene» im Rahmen einer soeben gestarteten zweijährigen Testphase zu evaluieren. Unser Verein ist gemeinsam mit dem VSLR beim Bundesamt interveniert, um auf Mängel im Beurteilungsschema und vor allem in seiner Anwendung (u.a. mangelnder Miteinbezug der Bevölkerung) hinzuweisen.